Perspektiven der Gehaltsumwandlung / Direktversicherung
Unter dem Begriff Gehaltsumwandlung versteht man die teilweise Umwandlung von Gehaltsansprüchen in eine betriebliche Altersvorsorge.
Angestellte, Arbeitnehmer und Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV (betriebliche Altersvorsorge), mit der sie einen
Teil ihres Gehalts oder Lohns für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge nutzen. Diese Form der Altersvorsorge ist in der Ansparphase steuerlich
begünstigt, da sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen um den monatlichen Sparvertrag vermindert. Da auch die Beiträge zur Sozialversicherung
von der Höhe des Bruttoeinkommens abhängen, kann durch eine Gehaltsumwandlung auch hier Geld gespart werden. Bei der Auszahlung im Rentenalter sind die erhaltenen Leistungen allerdings zu versteuern, außerdem sind Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Da der persönliche Steuersatz im Alter bei den meisten Menschen allerdings niedriger liegt als in der Zeit der Erwerbstätigkeit, lohnt sich die Gehaltsumwandlung für die meisten Menschen.
Die verschiedenen Formen der Gehaltsumwandlung sind gesetzlich geregelt und geschützt, damit dem Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei einem Arbeitsplatzwechsel keine Nachteile entstehen. Für den Arbeitgeber ergeben sich ebenfalls Vorteile, wenn er einen Teil des Gehalts in Form einer betrieblichen Altersvorsorge auszahlt, da sich auch sein Anteil an den Sozialabgaben verringert. Als Arbeitgeber muss man sich überlegen, welche Form der Gehaltsumwandlung vorteilhaft ist, da eine betriebliche Altersvorsorge, z.B. in Form von Rückstellungen, einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten kann.( vdabbakw )
